Crocodile Dundee
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Anmeldungsdatum: 28.02.2003 Beiträge: 671

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Verfasst am: 17.05.04 - 15:28 Titel: Australien ... Wie man reinkommt ....
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Wie man reinkommt und wer draußen bleiben muss..
Es gibt leichtere Übrungen im Leben, als ausgerechnet nach Australien auswandern zu wollen. Der Befürwortungs-Trend liegt eindeutig bei gut Englisch sprechenden Leuten die dem Land "was bringen". Dazu zählen rare Berufe, Ödland-Siedler, Promis und hoch qualifizierte Fachkräfte. Wer die 45 überschritten hat, kriegt miese Punkte, die nur durch ganz tolle Punkte in anderen Sparten wieder wettzumachen sind...
Per Punktesystem ins neue Leben
Benötigt werden 115 Punkte. Den größt möglichen Bonus kann man über den "erlernten Beruf" absahnen. "Wer dabei nicht auf die Höchst-
punktzahl von 60 kommt, hat es ganz, ganz schwer", sagt Helga Kun-
kel-Müller, Geschäftsführerin der Evangelischen Auslandsberatung in Hamburg. Soviel bekommen zur Zeit jedoch nur Krankenschwestern,
Köche, Minenbau-Ingenieure, Diätassistenten, Piloten, Dachdecker,
Klavierstimmer (jetzt auch junge Schuhmacher und Friseure...)
Aber selbst wenn man das Glück hat, zu einer bevorzugten Berufs-
gruppe zu gehören, müssen die lückenlos vorzulegenden Zeugnisse auch von der zuständigen australischen Kammer oder Behörde aner-
kannt werden, was Zeit, Geld und Geduld erfordert. Bis zu 20 Punkte
(auch ein hochdotierter Posten) bringt der Sprachtest IELT, der beim
British Council kostenpflichtig absolviert werden muss. – Die Höchst-punktzahl in der Alters-Kategorie bekommt man nur bis zu 29 Jahren.
What conclusions am I to draw from that...?
Nun, wenn Sie den letzten Satz nicht verstanden haben, sparen Sie
sich Geld und Zeit und suchen Sie nach anderen Alternativen. Austra-
lien will Sie nicht...
Die acht Heiligen Gebote für EinwandererDrei der acht möglichen Auswanderungsanträge beziehen sich auf Ihren Beruf und Ihre fachliche Kompetenz. Zugeständnisse macht man in Australien dabei nicht. Das Land, von der einst englischen Strafkolonie zum Herzeige-Kontinent herangewachsen, will die Elite der Menschheit bei sich sehen. – Ein Kon-
zept, das aufzugehen scheint...
booklet 1: Partner migration
Bei diesem Einwanderungsantrag müssen Sie einen Lebenspartner nachweisen, der in Australien fest angesiedelt ist und der auch für sie bürgt. Dazu gehören: Ehepartner bzw. Lebensgefährten, zu erwarten-
de Ehepartner oder gegenseitig abhängige Partner, welche ein Min-
destalter von 18 Jahre haben und eine auf fortdauernde Beziehung mit
dem Ziel des Zusammenlebens verweisen können. Dazu zählen auch
gleichgeschlechtliche Partner – unter der Voraussetzung, dass einer
von ihnen bereits in Australien eingebürgert / eingewandert ist und für
den Zuwanderer bürgt.
booklet 2: Child migration
Wer bereits in Australien sesshaft ist und für ein abhängiges (auch adoptiertes) Kind oder einen verwaisten Verwandten bürgen kann, hat
gute Chancen bei dieser Art von Familienzusammenführung. Jedoch
müssen die abhängigen Kinder jünger als 24 Jahre alt und unverheira-
tet ( auch nicht fest verlobt! ) sein, und sie dürfen in keinem Arbeits-
verhältnis stehen. Waisen (nur unverheiratete) dürfen ein Alter von 18
Jahren noch nicht überschritten haben und der Bürge muss mindes-
tens seit zwei Jahren fest in Australien wohnen.
booklet 3: Parent migration
Die einfache Umschreibung: Nach Australien Eingewanderte haben
das Recht, unter einigen Auflagen ihre Eltern nachzuholen. Die gän-
gige Praxis: Die Auflagen machen das beinahe unmöglich.
Zunächst einmal muss der in Australien Lebende (wie immer) für die
Eltern bürgen. Diese müssen in Australien mindestens so viele Kinder
haben, wie außerhalb des Landes; die Hälfte der Kinder muss also be-
reits einen permanenten Wohnsitz in Australien haben. Zudem werden
in dieser Visumklasse alljährlich nur einige wenige Bewerber zugelas-
sen, dass da nur wenig Hoffnung auf eine Befürwortung entsteht. Aller-
dings beflügelt eine Zahlung in Höhe von 25.000 Australischen Dollar
(pro Elternteil ! ) und der Abschluss einer Sozialversicherung die Zu-
stimmungsbereitwilligkeit der Behörden.
booklet 4: Other family migration
Wenn jemand als Pflegeperson (carer) oder betagte/r Verwandter oder
lezter Hinterbliebener seines in Australien lebenden Bürgen auswan-
dern will, der sollten diesen Weg zu gehen versuichen.
Pfleger: Der australische Bürge ist aus gesundheitlichen Gründen auf
Ihre tägliche Hilfe angewiesen und kann diese weder von anderen Fa-
milienmitgliedern bekommen, noch vom staatlichen Gesundheitswe-
sen oder einer medizinischen Betreuungsstätte in Australien ( prak-
tisch scheintot, aber noch fähig, für Sie die Bürgschaft zu überneh-
men).
Betagte Verwandte: Diese müssen das in Australien gültige Pensions-
alter bereits erreicht haben und von ihrem Sponsor seit mindestens 3 Jahren finanziell abhängig sein.
Letzter verbliebener Verwandter: Hier gelten nur die Geschwister oder
das letzte noch lebende Kind des australischen Bürgen. Diese dürfen
keine weiteren nahen Angehörigen oder Lebensgefährten mehr in dem Land haben, wo sie derzeit noch leben, und nicht mehr als drei Ange-
hörige in einem anderen Land ( außerhalb Australiens ). Ferner darf
man zu den oben aufgeführten (weit weg lebenden Leutchen) seit ge-
raumer Zeit keinen Kontakt mehr haben.
booklet 5: Employer sponsored migration
Mit dieser Anragsstellung (Job 1) ist der Nachweis eines in Australi-
en lebenden Bürgen verknüpft, dass dieser Ihnen als Arbeitgeber ei-
nen Job fest zugesagt hat, weil er nachweislich niemanden sonst in
Australien dafür erwärmen konnte. Diese Kategorie gilt auch für Be-
werber innerhalb von Arbeitsabkommen oder regionalen Abkommen.
Es geht hierbei nicht um Arbeitsverträge als Kloputzer oder Tierkada-
ver-Entsorger (für solche Jobs 'opfern' sich auch in Australien immer
Leute) sondern eher um rare Fachkräfte in speziellen Branchen, die
im Koala-Land einfach nicht aufzutreiben sind.
Es ist also unumgänglich, sich bereits v o r einem Einwanderungs-
antrag nach einem sicher zugesagten Job in Australien umzusehen.
booklet 6: General skilled migration
Hier sollte eigentlich das "s" versetzt werden, dass es "Generals kil-
led migration" heißt. Wenn man es locker dahin sagt, kommt eh das
Gleiche bei raus. Ich fürchte, deswegen hat man diesen Titel auch mit
einem Schmunzeln erwählt...
Diese Beantragung richtet sich an Menschen, die einen beruflichen Ortswechsel suchen und für Australien zudem die erforderlichen Qua-lifikationen oder Berufe mitbringen. Bewerber bis zu einem Alter von 45 Jahren werden zugelassen, sofern sie neben einem Mangel- oder Spitzenberuf auch über gute Englischkenntnisse verfügen. Und auch dann geht es kaum ohne australische Bürgen. Zweite Möglichkeit: Man siedelt freiwillig in einer Region an, wo sich die Kängurus "Gute Nacht" sagen. Ansonsten: – Wenn der Beruf eines Bewerbes nicht in den jährlich aktualisierten Mangellisten aufgeführt wurde, bestehen nur wenig Chancen für eine Einwanderung in dieser Kategorie...
booklet 7: Business migration
Die Gruppe der bevorzugten Einwanderer: Sie verlangt geschäftlichen Erfolg (nachweisbaren) in der alten und neuen Heimat, Führungsqua-litäten usw. Erfahrung und Nachweise in der Eignerschaft und Verwal-tung eines Unternehmens oder eines Investments werden verlangt oder man muss zu den leitenden Angestellten beachtenswerter Betriebe zählen. Man erwartet vom Antragsteller, dass er sich in Australien en-gagiert, dort eine Firma besitzt oder aufbaut oder an einer Firma Teil-haber ist bzw. dass er dieses Unternehmen managt oder in die Firma investiert.
booklet 8: Special migration
Alles (richtiger: einiges) was in den Kategorien 1 bis 7 nicht aufge-nommen wurde, wird nun in der letzten Gruppe (nach amerikanischem Vorbild) aufgeführt. Unter "Spezielle Einwanderung" zählen:
• Frühere australische Staatsbürger, die zwischenzeitlich ihren aus-tralischen Pass aufgegeben haben, jedoch nach wie vor Verbindungen nach Australien pflegen.
• Frühere Einwohner Australiens, die die meiste Zeit bis zu ihrem 18. Lebensjahr in Australien verbracht und die Verbindung zum Land dabei aufrecht erhalten haben.
• Frühere neuseeländische Staatsbürger, die keine im Ausland woh-nende neuseeländische Familie haben, und die nach Australien ein-wandern möchten.
• Besondere Talente (Leute wie ich), also Personen mit überragen-den Fähigkeiten, welche nicht unter den in "bookled 8" aufgeführten Berufsgruppen aufgeführt sind, z.B. Künstler und Sportler. Diese dür-fen sich bei der Antragstellung innerhalb oder außerhalb Australiens aufhalten. Sie müssen allerdings nachweisen können, dass sie ein Gewinn für Australien sind (doch keine Leute wie ich) und dass sie von einer australischen Organisation, einem dort lebenden Staatsbürger oder zumindest von einem Einwohner Australienes nominiert wurden.
• Personen mit enger Verbindung zum Land, d.h. Menschen, die be- reits in Australien leben oder früher dort sesshaft (oder Staatsbürger) waren.
• Mitglieder neuseeländischer Familien oder Personen die die prä- genden Jahre ihrer Kindheit in Australien verbracht haben. Dazu gehö-ren auch illegale Nicht-Staatsbürger, die z.B. als Kinder vor 1994 an-kamen und Menschen, die vor ihrem 18. Lebensjahr illegale Nicht-Staatsbürger waren, inzwischen das 18. Lebensjahr erreicht haben und die meisten prägenden Jahre in Australien lebten.
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